Was ist mit Abnahme gemeint?
Mit der Abnahme ist ein Werk (oder ein in sich geschlossener Teil eines Werkes) abgeliefert und geht in die Obhut des Bestellers über. Die Abnahme erfolgt in der Regel nach der Feststellung, dass das Ergebnis keine oder nur unbedeutende Mängel aufweist (vertragsgemässe Ablieferung), anlässlich einer gemeinsamen Prüfung von Besteller und Unternehmer.






